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Vermummte beim so genannten Russischen Marsch der Rechten in Moskau (Foto: Ballin/.rufo)
Freitag, 28.08.2009

Gericht befindet nationalistische Hetzparolen für legal

Moskau. Mit den Parolen „Russland den Russen“ und „Schlagt die Hadschis tot“ haben Petersburger Jugendliche einen Kaukasier halbtot geschlagen. Dennoch ist die Tat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht ausländerfeindlich.

Am 14. Februar 2009 hatte eine Gruppe von 25 – 30 kurzgeschorenen Jugendlichen in St. Petersburg die beiden aus dem Kaukasus stammenden Schüler Tagir Kerimow und Suleiman Ramasonow angegriffen. Vor allen Dingen Kerimow erlitt bei dem Angriff schwere Verletzungen. Die Angreifer traten ihn mit Stiefeln gegen den Kopf. Dabei brüllten sie Losungen, wie „Russland den Russen“ und „Schlagt die Hadschis tot, murkst die Hadschis ab“.

Rassistischer Mordversuch oder gewöhnliche Schlägerei?


Erst als die Jugendlichen offenbar vom Tod Kerimows überzeugt waren, ließen sie von ihrem Opfer ab. Doch Kerimow überlebte trotz eines Schädelbruchs und schwerer Gehirnverletzungen, die ihn für mehrere Monate ins Koma brachten.

Die Polizei leitete zunächst ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung ein, kurz darauf wurde die Tat in versuchten Mord umqualifiziert. Fünf Angreifer wurden daraufhin festgenommen. Doch nun legt die Staatsanwaltschaft den Rückwärtsgang ein. Sie bestellte ein linguistisches Gutachten, um zu prüfen, ob die bei dem Angriff ausgerufenen Losungen nationalistisch waren.

Hetzparolen für den Alltagsgebrauch


„Russland den Russen“ sei im Kontext der Tat nicht darauf ausgerichtet, nationale Hetze zu betreiben oder einen Menschen aufgrund seiner Nationalität zu erniedrigen, erklärte die Gerichtsgutachterin Jelena Kirjuchina. Die Ausrufe „Schlagt die Hadschis tot“ oder „Schlagt die Schwarzen“ (abwertende Bezeichnung für Kaukasier und Mittelasiaten in Russland) seien nicht eindeutig xenophob, sondern könne auch als allgemeine aggressive Äußerung gegen jedermann verstanden werden, urteilte sie.

Da Kerimow zuvor mit einem der Tatverdächtigen bereits eine Auseindersetzung hatte, lässt die Staatsanwaltschaft daher den Vorwurf eines rassistischen Mordversuchs fallen. Nach Ansicht der Anklage handelt es sich nun um eine gewöhnliche Schlägerei unter Jugendlichen. Damit könnte die Attacke für die Angreifer mit einer Bewährungsstrafe enden.

Menschenrechtler kritisierten den Beschluss als „politische Entscheidung“. Sie befürchten, dass die Statistik geschönt werden soll. Nach Angaben des Menschenrechts-Zentrums SOVA sind im ersten Halbjahr mindestens 32 Menschen aus rassistischen Motiven getötet worden, 125 wurden verletzt.


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