Hinterhalt seit 1993: Gut Fahndung will Weile haben
St. Petersburg. Vor einem Gericht wird eine ungewöhnliche Klage verhandelt: Ein Ex-Polizist möchte die Wohnung eines Mordopfers privatisieren – in der er sich vor 17 Jahren einquartierte, um die Verbrecher abzupassen.
Diese Geschichte erinnert an jene schon etwas angegrauten Film-Klamotten, in denen ein seit Jahrzehnten auf einer einsamen Insel vergessener Soldat plötzlich erfährt, dass der Zweite Weltkrieg seit zig Jahren oder Jahrzehnten schon vorbei ist.
Hausbesetzer vom Amts wegen
Der 40 Jahre alte Petersburger Andrej Pugin hat jedenfalls fast die Hälfte seines Lebens in einer Wohnung gelebt, in der er sich 1993 in den Hinterhalt legte, um Verbrecher zu überführen. Damals erhielt er als Kriminalbeamter die Weisung, sich dort einzuquartieren, um die Entführer und Mörder des früheren Besitzers abzufangen, sollten deren finstere Machenschaften sie wieder dorthin führen.
Hintergrund war das Verschwinden des Besitzers, eines allein stehenden Geschäftsmannes, der 1993 emigrieren wollte. Zuvor wollte er seine 92 Quadratmeter große Wohnung in der Ul. Bronnizkaja noch einige Zeit vermieten – geriet dabei aber an eine Verbrecherbande: Der Wohnungsinhaber wurde entführt, einen Monat lang gefangen gehalten und schließlich umgebracht. In dieser Zeit gelang es den Betrügern, die Wohnung gleich dreimal zu verkaufen. Außerdem nutzten sie den Pass ihres Opfers zur Gründung einer betrügerisch tätigen Firma.
Auch im Hinterhalt muss man essen und sch...lafen
Die Betrogenen erstatteten Anzeige, die zuständige Miliz-Abteilung begann zu ermitteln. Für den Fall, dass sich die Verbrecher wieder für die Wohnung interessieren sollten, wurden dort zwei Beamte einquartiert. „Der Hinterhalt zog sich in die Länge, ich war gezwungen, dort meine Notdurft zu verrichten und zu essen. Letztlich ließ ich mich in der Wohnung nieder“, schreibt Pugin nun in seiner Klage auf Besitzübertragung.
Privatisierung nach 15 Jahren "Besitz" möglich
Er beruft sich dabei auf eine Klausel im russischen Immobilienrecht, die besagt, dass jemand, der 15 Jahre lang eine herrenlose Immobilie genutzt und gewissenhaft wie sein Eigentum behandelt hat, darauf Besitzansprüche anmelden kann. Zur Bekräftigung wurden von Pugin etwa 200 verschiedene Dokumente beigelegt.
Im Unterschied zu den Robinson-Soldatengeschichten wusste Pugin allerdings durchaus, dass der Krieg bereits zu Ende war: Noch im gleichen Jahr wurde der Fall weitgehend aufgeklärt, sechs Banditen wurden nach und nach verhaftet. Einer zeigte auch die Stelle im Wald, wo die Leiche des Unternehmers verscharrt worden war.
Die Mörder haben ihre Strafe schon abgesessen
Bis ein Urteil gegen die beiden Mörder erging, wurde es allerdings 1999. Mittlerweile sind sie wieder auf freiem Fuß. Einzig der Miliz-Hinterhalt in der durchaus geräumigen Wohnung wurde angeblich nie aufgehoben – behauptet zumindest der Kläger: 1997 sei dort seine Lebensgefährtin eingezogen, worauf er die Wohnung auf eigene Rechnung renovierte. 1999 wurde dann ein Sohn geboren.
Pugin erklärt, er habe immer pünktlich die Rechnungen für Strom, Telefon und die kommunalen Nebenkosten gezahlt.
Aus dem Kriminalisten wurde ein Geschäftsmann
Am Status quo änderte sich auch nichts mehr, als der hartnäckige Milizionär offenbar vor sieben Jahren den Polizeidienst quittierte. Inzwischen firmiert er jedenfalls als Inhaber und Geschäftsführer dreier GmbHs.
Eigentlich sollte dem Gesetz nach eine herrenlose Wohnung im Falle des Fehlens von Erben an die zuständige Stadtteilverwaltung fallen. Doch im Admiraltejski-Stadtbezirk wurde erfuhr man – vielleicht kein Zufall – erst durch die Zivilklage von Tod des Wohnungsinhabers. Der Totenschein war offensichtlich im Verwaltungsapparat stecken geblieben.
Wie das Internet-Medium vkrizis.ru schreibt, kommt es immer wieder einmal vor, dass Wohnungen von Verbrechensopfern oder Entmündigten von Polizeibeamten zweckentfremdet werden - sei es durch "schwarze" Vermietung oder als intime Rückzugsorte fürs gesellige Beisammensein. Eine derartige offene Besitzanmaßung durch eine Fahnder sei aber ein Novum in Russland.
Städtische Immobilien-Behörde will kämpfen
Allerdings sei es für die kommunale Behörde noch nicht zu spät, sich um ihre Ansprüche auf die nach Schätzungen über 300.000 Euro wertvolle Wohnung zu kümmern. Die Immobilien-Beamtern kündigten jedenfalls eine Gegenklage an.
Zur Klärung der Frage, ob und wann ein Totenschein ausgestellt wurde, vertagte das Gericht die nächste Verhandlung erst einmal auf den 3. Juni.
Ob die kommunalen Beamten allerdings in dem dabei notwendig werdenden Rechtsstreit die gleiche Geduld wie ihr Kontrahent aufbieten, das muss sich noch zeigen.