St. Petersburg. Ein neues Gesetz stellt die widerrechtliche Reservierung von öffentlichen Parkplätzen mit Schildern oder Sperren unter Strafe. Privatleute können bei ersten Mal mit einer Verwarnung davon kommen.
Das kommunale Gesetz gegen die Parkplatz-Privatisierung wurde Ende April vom Stadtparlament in dritter Lesung verabschiedet. Damit soll der weit verbreiteten Praxis des Reservierens von öffentlichem Raum für gewisse Autofahrer – seien es die Kunden oder Mitarbeiter eines Unternehmens oder Anwohner – der Kampf erklärt werden.
Illegal war die Reservierung von allgemeinen Park- und Abstellflächen mit Schildern, Parkwächtern, Absperrgittern oder auch klapp- und abschließbaren Metallbügeln schon vorher.
Privatparkplätze werden teuer
Doch nun drohen den Parkplatz-Reservierern empfindliche Strafen – vor allem dann, wenn es sich dabei um Organisationen oder Firmen handelt: Sie können nun von der Behörden mit 20.000 bis 50.000 Rubel Strafe (500 bis 1.250 Euro) belegt werden.
Privatleuten, die ebenfalls gerne in zugeparkten Hinterhöfen sich ein Fleckchen Parkplatz mit Sperrbügeln, Ketten oder Pfosten sichern, können mit 1.000 bis 5.000 Rubel (25 bis 125 Euro) Bußgeld belegt werden. Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass „Ersttäter“ mit einer kostenlosen Verwarnung davon kommen können.
Parksperren wachsen immer nach - wie Unkraut
Bisher wurden derartige Parkplatzbarrieren zwar gelegentlich von den Behörden im Rahmen von Parkgerechtigkeits-Aktionen entfernt, doch wuchsen sie meist alsbald wieder an gleicher Stelle neu aus dem Boden.
Parkplatzschilder mit dem Verweis „Nur für Autos von XYZ“ finden sich allerdings auch häufig vor Petersburger Behörden. Und nicht jeder Autofahrer wagte es in der Vergangenheit, einem herbeispringenden Wachmann, der den soeben entdeckten freien Parkplatz für „reserviert“ erklärte, Widerrede zu leisten – denn dafür gab es als Antwort schnell einmal die Drohung, anschließend einen Reifen wechseln zu müssen.
Grünfläche oder Parkplatz?
Präzisiert wurde durch das Gesetz auch der Begriff des „Rasens“, auf dem das Parken schon bisher mit 5.000 Rubel Strafe belegt war. Da allerdings nicht recht klar war, was darunter zu verstehen ist, wurden in der Vergangenheit gelegentlich auch Automobilisten abgestraft, die ihr Fahrzeug auf unbewachsenen Ödland abgestellt hatten.
Jetzt muss eine vor Wild-Parkern geschützte Rasenfläche durch einen Bordstein oder andere Abgrenzungen von der Fahrbahn abgeteilt sein und zudem bewachsen oder zumindest eingesät sein.