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Ein Ex-Milizionär im Hinterhalt will einen Präzedenzfall im russischen Immobilienrecht schaffen. (Foto: vkrizis.ru)
Freitag, 04.06.2010

Petersburg: Milizionär muss Hinterhalt-Wohnung räumen

St. Petersburg. Der Anspruch eines ehemaligen Milizionärs auf die Wohnung eines Mordopfers, in der er 17 Jahre „im Hinterhalt lag“, ist nicht rechtens. Zu diesem (schnellen) Urteil kam jetzt ein Petersburger Gericht.

Andrej Pugin lebt seit 17 Jahren in einer Wohnung, in die er in seiner Eigenschaft als Kriminalbeamter einst abkommandiert worden war, um die Entführer und Mörder des Wohnungsinhabers zu überführen (Russland-Aktuell berichtete).

Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von mindestens 15 Jahren wollte er jetzt die Wohnung offiziell in Besitz nehmen und reichte vor Gericht einen entsprechenden Antrag ein. Die Begründung: Er habe sich laut Buchstaben des russischen immobiliengesetzes „gewissenhaft, offen und ununterbrochen um die Wohnung wie seinen eigenen Besitz gekümmert".

Sterbeurkunde verschwunden


Die Vorsitzende Richterin wies am Donnerstag den Anspruch von Andrej Pugin zurück und begründete dies so: „Die dienstliche Notwendigkeit des Aufenthalts in der Wohnung des Getöteten war bereits 1993 beendet.“ Der Kläger habe dies gewusst und es unterlassen, die Behörden davon in Kenntnis zu setzen.

Für alle Beteiligten kam das Urteil überraschend schnell. Pugin war nicht einmal zur Verhandlung erschienen, denn eigentlich sollte die Sitzung am 3. Juni nur dazu dienen, die Gegenklage des Admiralitäts-Stadtbezirks anzuhören.

Die blieb aber aus, weil… die Bezirksverwaltung, in deren Zuständigkeitsbereich die Immobilie liegt, gar nicht klagen kann. Der Grund ist kurios und makaber – die Sterbeurkunde des ehemaligen Besitzers und Mordopfers ist verschwunden. Ohne sie kann das Amt seine Ansprüche jedoch nicht untermauern.

Der Hintergrund

Der Besitzer der Wohnung in der Bronnizkaja Uliza war 1993 von einer Verbrecherbande entführt und anschließend ermordet worden. Pugin ließ sich dienstlich in der Wohnung nieder, um die Verbrecher zu überführen.

Sie wurden jedoch an anderer Stelle dingfest gemacht und 1999 verurteilt. Auf die Wohnung des Mordopfers erhob niemand Anspruch, bei der Bezirksverwaltung blieb der Totenschein irgendwo in der bürokratischen Mühle hängen.

Die Behörde hat ein Interesse an der 92 Quadratmeter großen Wohnung in der Petersburger Innenstadt und auch einen Anspruch darauf - laut russischem Gesetz fällt Wohnraum von Verstorbenen ohne Erben an den Staat zurück.

Nicht das letzte Wort


Mit dem Urteilsspruch vom Donnerstag ist die Geschichte aber nicht vom Tisch. Pugins Verteidiger wollen in die Berufung gehen. Sie wollen einen Präzedenzfall schaffen, der eine ganze Welle von ähnlichen Klagen auslösen könnte.

Der Verteidiger Michail Nasarow sagte gegenüber dem Internetportal Fontanka.ru, Pugin könnte „zum Pionier einer Bewegung werden, wenn Bürger, die 15 Jahre in einer „fremden Wohnung“ leben, in Massen vor Gericht ziehen, um ihre Besitzansprüche durchzusetzen“.


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