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Der erste Anlauf für die Volksabstimmung gegen den Gazprom-Büroturm in St. Petersburg ist gescheitert. (Fotomontage: mr7.ru)
Mittwoch, 23.12.2009

Petersburger Parlament lehnt Referendum um Ochta-City ab

St. Petersburg. Die Initiative, ein Referendum gegen den Bau des „Gazprom-Turms“ durchzuführen, ist erst einmal gescheitert. Die Petersburger Parlamentarier erklären die Fragen für den Volksentscheid für rechtswidrig.

Am Mittwoch wurde in der Gesetzgebenden Versammlung abgestimmt: 29 Parlamentarier sprachen sich gegen das Anti-Ochta-Center-Referendum aus, 13 waren dafür, zwei enthielten sich der Stimme.

In einer ersten Frage sollten die Petersburger darüber abstimmen, ob „die Gebäude und Bauten an der Stelle der künftigen Errichtung des Ochta-Centers für die Erhaltung des historischen Aussehens der Stadt nicht höher als 100 Meter Höhe sein sollen“.

Die meisten Abgeordneten halten diese Formulierung für gesetzwidrig, weil eine positive Antwort „föderale Gesetze außer Kraft setzen würde“. Gemeint ist die Ausnahme im Höhenreglement, die die Petersburger Stadtregierung für den Bau des 400 Meter-Giganten erwirkt hatte.

„Diese Frage kann nicht Gegenstand eines Referendums werden, weil sie vollständig durch den Baukodex geregelt ist“, erklärt Vitali Milonow, Vorsitzender des Stadtbauausschusses der Gesetzgebenden Versammlung.

Schlecht und mehrdeutig formuliert


Im zweiten Teil der Befragung sollten die Petersburger ihre Meinung zu der Schaffung eines „historisch-kulturellen Schutzgebiets“ kundtun – stand doch auf dem künftigen Bauplatz einst die schwedische Festung Nyenschanz, nach deren Einnahme im Mai 1703 St. Petersburg gegründet worden war.

Diese Frage sei „nicht monolithisch“, meint Milonow; sie enthalte im Grunde genommen gleich mehrere Fragen. Und das geht bei einem Referendum nicht, da müsse alles exakt und eindeutig formuliert sein. Ansonsten widerspricht es „der Position des Verfassungsgerichts“, so Milonow.

Außerdem sei es unzulässig, in einem Referendum Fragen aufzuwerfen, die „an finanzielle Pflichten gebunden sind“. Soll heißen: Wenn Gazprom den Büroturm nicht bauen darf, wird es finanzielle Einbußen hinnehmen müssen – und ein Volksentscheid ist nicht berechtigt, solche Fragen zu regeln.

Noch nicht aller Tage Abend


Die Initiativgruppe von 32 Petersburger Bürgern gibt sich trotzdem nicht geschlagen. Sie ist gewillt, die Entscheidung der Gesetzgebenden Versammlung entweder gerichtlich anzufechten oder erneut ein Referendum zu beantragen.

Maxim Resnik, Vorsitzender der Partei „Jabloko“ und Mitinitiator der Volksbefragung, will den Kampf im neuen Jahr wieder aufnehmen. Die Entscheidung des Stadtparlaments wundert ihn indessen überhaupt nicht:

„Klar, dass Einiges Russland und seine Satelliten die Willenserklärung des Volkes fürchten; ich hätte mich gewundert, wenn es anders gekommen wäre!“


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