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Montag, 02.03.2009
Chodorkowski darf Eltern sehen, Anhörung morgen
Moskau. Am Dienstag beginnt in Moskau der nächste Prozess gegen den ehemaligen Yukos-Chef Chodorkowski. Bei einem Schuldspruch drohen im zwölf Jahre Haft. Aber es gibt auch Erfreuliches für den Ex-Oligarchen:
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Am Wochenende bekam Michail Chodorkowski Besuch von seinen Eltern. Über eine Stunde dauerte das Gespräch im Moskauer Untersuchungsgefängnis „Matrosenstille“. Einzig eine Glaswand trennte Chodorkowski von seinen Eltern. Im fernöstlichen Tschita bekommt er weitaus seltener Besuch von seinen Verwandten.
Hat sich Chodorkowski selbst bestohlen? „Michail erschüttert vor allem die offensichtliche Idiotie der absurden Anklage – er als Besitzer soll sein eigenes Öl gestohlen haben“, erklärte Chodorkowskis Mutter Marina nach dem Treffen. Insgesamt soll sich Chodorkowski 350 Mio. Tonnen Öl widerrechtlich angeeignet haben, behauptet die Staatsanwaltschaft. Immerhin 188 Buchbände hat sie zusammengetragen, um die Schuld Chodorkowskis zu beweisen.
Im Jahr 2007 wurde wegen dieses Delikts bereits ein Urteil gesprochen. Der Generaldirektor der Firma Ratibor, Wladimir Malachowski, wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Malachowski gilt als Mittäter. Sollten Chodorkowski und sein Vize Platon Lebedew ebenfalls für schuldig befunden werden, droht ihnen also eine ebenso lange Haftstrafe.
Keine juristische Angelegenheit Damit würde sich die Haftstrafe von Chodorkowski auf insgesamt 20 Jahre verlängern – also bis 2023 (seit 2003 sitzt er in Untersuchungshaft). In der Regel werden freilich bei Vergehen, die einander ähneln, die Haftstrafen in Russland nicht addiert, sondern das erste Urteil wird lediglich um ein – zwei Jahre verlängert.
Doch dies sei kein gewöhnlicher juristischer Prozess, sondern eine politische Angelegenheit meint der Politologe Igor Tschubais. „Solange sich die politische Führung nicht ändert, wird wohl Chodorkowski in Haft bleiben“, sagte er Russland-Aktuell.
Chodorkowski – kein sexueller Triebtäter Einen Hoffnungsschimmer gibt es für den einstigen Ölmilliardär trotzdem. In der vergangenen Woche wies ein Moskauer Gericht die Klage eines Mitgefangenen gegen Chodorkowski ab. Der offensichtlich geistesgestörte Mann hatte behauptet, Chdorkowski habe ihn sexuell belästigt.
Die Richter befanden, dass es keinen Grund gebe, Chodorkowski zu einem homosexuellen Triebtäter zu stempeln. Die Verteidigung hofft im morgen beginnenden Strafprozess „auf eine ähnlich unparteiische Art“ der Richter – immerhin ist diesmal nicht das berüchtigte Bezirksgericht Basmanny verantwortlich.
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